Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen
Hier sind einige Beispiele, unter welchen Bedingungen die Krankenkassen finanzielle Aufwendungen für Osteopathie erstatten:
Sollte Ihre Krankenkasse nicht aufgeführt sein, fragen Sie bitte gezielt dort nach.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
• Ich bin als qualifizierte Leistungserbringerin anerkannt und Mitglied des Verbandes der Osteopathen Deutschlands (VOD e.V.).
• Bei diversen Kassen gilt: Die Behandlung muss medizinisch geeignet und von einem Arzt verordnet sein. Dazu stellt der Arzt eine formlose Bescheinigung aus.
• Sie übernehmen die Kosten der Behandlung zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnung (ggf. zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung) bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen dann den festgelegten Kostenanteil.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben nach bestem Wissen erfolgen. Eine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
(Quellen: www.aokplus-online.de, www.tk.de, www.bkk.de, osteopathie.de)
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